Der Podologe ist in besonderem Maße zur Einhaltung strenger Hygienerichtlinien verpflichtet.
Voraussetzung für die Umsetzung sind:
:: Räumliche Gegebenheiten
:: Persönliche Qualifikation
:: Persönliche Schutzausrüstung
:: Erhaltung eines ausreichenden Immunstatus
:: Apparative
Ausstattung, Einrichtung und Instrumente
:: Produkte für die korrekte Flächen- und Instrumentendesinfektion |